KUR’AN KURSU  ÖGRENCI / Oyun Grubu  KAYIT FORMU

QURAN KURS  – Spielgruppe  FORMULAR

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ADI-SOYADI / Name Kind
Adresi / Adresse
Velinin Adi-Soyadi / Name Eltern
Ders durumu / Kursstatus
UYULMASI GEREKEN KURALLAR / Regeln für Kursteilnahme: Derslere vaktinde gelmek / pünktlich zum Unterricht zu kommen / Düzenli olarak derslere katilmak / regelmäßige Teilnahme am Unterricht Kurs kurallarina uymak / beachten der Regeln des Kurses / Ders malzemelerini (kur’an-i kerim, cüz, defter, kalem, vb….) getirmek Kursunterlagen mitbringen (Quran, Juz, Notizbuch, Stift usw.).Derse gelemeyecegini (mazeretini) bildirerek izin almak (Tel. Sms) bei Fernbleiben vom Unterricht bei der Lehrperson sich abmelden für jenen Tag (Tel. oder Sms) /Islam ahlakina uygun davranmak, kursun ve sinifin huzurunu bozmamak /Im Einklang mit der islamischen Ethik zu handeln und den Frieden von Kurs und Klasse nicht zu stören /Yukaridaki sartlari kabul ederek ögrencimi kursunuza kayit yaptirmak istiyorum, geregini arzederim. Ich akzeptiere die oben genannten Bedingungen und melde mein oben genanntes Kind zum Kurs an. Mit dem Beitritt schließen Sie mit uns einen Mitgliedschaftsvertrag ab. Zum Zwecke der Erfüllung der Vereinsaufgaben gemäß unseren Verein Statuten verarbeiten wir von Ihnen folgende personenbezogene Daten: Name Mitglied Name der Kinder / Frau, Anschrift, Geburtsdatum. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Beruf, Nationalität Gemäß den Statuten des Vereins werden Ihre Daten an die ATIB Union bzw. intern im Verein sowie Steuerberater bzw. Buchhalter und Bank weitergeleitet. Ihre Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft bei uns gespeichert. Für den Fall Ihres Austritts aus dem Verein werden Ihre Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufbewahrungsplicht für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer (in der Regel 7 Jahren bzw. aufgrund der Auflagen mancher öffentlicher Förderstellen 10 Jahre) gespeichert Als Teilnehmer/in an Veranstaltungen unserer es Vereins werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Anmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich sind, gespeichert. Wir dürfen Sie darüber hinaus informieren, dass im Rahmen unserer Vereinsveranstaltungen möglicherweise Fotografien, Ton- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (Print, TV, Online) und in Publikationen (Print, Online) unseres Vereins Verwendung finden. Ihre aktuellen Mitgliedsbeiträge werden im Aushang des Vereins veröffentlicht. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Entsprechende Anträge hierfür richten Sie bitte an den Verantwortlichen per email bludenz@atibunion.at . Dieser ist zum Schutz personenbezogener Daten im Anlassfall verpflichtet, einen Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, o. ä.) des Antragstellers einzufordern. Kann der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nachkommen, so hat der Verantwortliche das Recht, diesem Antrag
Aidat Aylık / mtl. Mitgliedsbeitrag:
SEPA Lastschrift Mandat Mandatsreferenz Vergabe durch Creditor ( Zahlungsempfänger ) Creditor ID (CID): AT83 ZZZ 0000 00 11 537 Zahlungsempfänger (Creditor): Name : Türkisch Islamscher Verein für Kulturelle und soziale Zusammenarbeit. ATIB Bludenz Austraße 2 6700 Bludenz IBAN: AT953747500000176347 BIC RVVGAT2B475
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ATIB TÜZÜK ÜYELERI ICIN MADDELER

§ 6 – Arten und Erwerb der Mitgliedschaft im Verein (1) Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. (2) Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. (3) Passives Mitglied können türkischstämmige und/oder der islamischen Religion zugehörige Personen werden, die im Aktionsgebiet des Vereins wohnhaft sind. Passive Mitglieder können die Einrichtungen des Vereins benützen und die im § 3 Abs. 1 dieser Satzung aufgelisteten Dienste in Anspruch nehmen sowie für diese in Form von freiwilligen Spenden Hilfe leisten. (4) Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche: a. die Kriterien nach Abs. 2 und 3 erfüllt, b. sich in der Republik Österreich rechtmäßig aufhält, c. nicht durch ein inländisches oder ausländisches Gericht wegen einer oder mehrerer Vorsatztaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, d. sich verpflichtet, dem Vereinszweck zu entsprechen und den Beitritts- und Mitgliedsbeitrag zu entrichten und e. von zwei aktiven Mitgliedern zum Erwerb der Vereinsmitgliedschaft empfohlen wird. (5) Anträge über die Zuerkennung der Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die schriftlichen Anträge zur Aufnahme als aktives Mitglied entscheidet der Vorstand und informiert unverzüglich die ATIB Union. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen sowohl vom Vorstand des Vereins als auch vom Vorstand der ATIB Union verweigert werden. (6) Personen, die dem Verein außerordentliche materielle und/oder ideelle Dienste erwiesen haben oder von denen erwartet werden kann, dass sie den Vereinszweck besonders fördern werden, können auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag von drei aktiven Mitgliedern von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied gewählt werden. Sofern sie die Bedingungen zum Erwerb der aktiven Mitgliedschaft erfüllen, haben sie auch das passive und aktive Wahlrecht. 7 § 7 – Das Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Tod, weiters durch Ausschluss aus wichtigem Grund (Abs. 2) durch den Vorstand. Die Austrittsanzeige ist dem Vorstand schriftlich zu übermitteln. (2) Wichtige Ausschlussgründe sind insbesondere: a. für sämtliche Mitglieder ein Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen der Satzung; b. für sämtliche Mitglieder ein Verhalten, das geeignet ist, die Einigkeit und Gemeinsamkeit der Gemeinde zu stören; c. für sämtliche Mitglieder die Beteiligung an illegalen oder schändlichen Aktivitäten sowie unehrenhaftes Verhalten; d. für sämtliche Mitglieder ein Verstoß gegen die Prinzipien des Vereins, insbesondere durch Missbrauch der Vereinsorgane oder durch Verletzung der Pflicht zur Zusammenarbeit; e. für sämtliche Mitglieder eine schwere Schädigung des Ansehens des Vereins; f. für aktive Mitglieder die Nichtentrichtung des Mitgliedsbeitrags trotz erfolgter Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen für mehr als sechs Monate. (3) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein erfolgt durch Vorstandsbeschluss des Vereins oder der ATIB Union jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Der Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an das Schiedsgericht binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zustellung der Ausschlussmitteilung zulässig. Gibt das Schiedsgericht der Berufung statt, entscheidet die Generalversammlung endgültig mit einfacher Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Gegen den Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes der ATIB Union ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Verpflichtung zur Zahlung der bereits fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bei Beendigung der Mitgliedschaft bleibt davon unberührt. § 8 – Die Rechte und die Pflichten der Mitglieder (1) Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Recht an der Generalversammlung des Vereins teilzunehmen und sich an allen Aktivitäten des Vereins zu beteiligen. Alle Mitglieder können die Dienstleistungen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch nehmen. Stimmberechtigte aktive Mitglieder und stimmberechtigte Ehrenmitglieder müssen ihre Stimme persönlich abgeben. Das Wahlrecht steht nur den aktiven Mitgliedern und jenen Ehrenmitgliedern zu, die gemäß § 6 Abs 6 letzter Satz auch die Bedingungen zum Erwerb der aktiven Mitgliedschaft erfüllen und seit mindestens sechs Monaten Mitglieder des Vereins sind. 8(2) Aktive Mitglieder sind verpflichtet, die vom Vorstand festgesetzten Beitritts- und Mitgliedsbeiträge monatlich im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung eines höheren Betrages ist zulässig. Sämtliche Mitglieder haben das Recht Mitgliedschaften an den vom Verein oder der ATIB Union gegründeten Fonds, Stiftungen und Organisationen, den Statuten entsprechend zu erwerben.