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E-Mail
cenaze@atib.at

Geschichte

Die ATIB Beerdigungshilfe wurde im Jahre 1993 gegründet, mit dem Bestreben den Angehörigen der Verstorbenen, in Zeiten der Trauer eine mitfühlende und helfende Hand zu reichen. Sämtliche Amtswege, sowie die Organisation und Durchführung der religiösen Riten werden von einem, durch die Beerdigungshilfe beauftragten, Bestattungsunternehmen übernommen. Auf Wunsch der Angehörigen wird der Verstorbene am Sterbeort abgeholt  in einen Standard Überführungssarg eingelegt, nach islamischen Riten gewaschen, in ein Leichentuch gewickelt und das Totengebet verrichtet.Falls der Leichnam in die Türkei überführt werden soll, wird ein, den internationalen Normen entsprechender, Sarg bereitgestellt. Der Verstorbene wird vom Flughafen abgeholt und zum Bestattungsort geführt. Für eine, dem Verein zuvor mitgeteilte, Begleitperson wird ein Hin- und Rückflugticket bereitgestellt.

Unser Leistungsangebot

  • Abholung des Leichnams (Vom Krankenhaus aber auch von zuhause)
  • Vorbereitung zum Transport (Der Transportprozess wird sofort nach Freigabe eingeleitet)
  • Behördengang (Alle behördlichen Wege erledigen wir für Sie. Schnell und professionell!)
  • Religiöse Riten (Leichenwaschung nach religiösen Riten, die ordnungsgemäße Verschließung des Sarges und das Totengebet)
  • Transfer der Begleitperson (Für eine, dem Verein zuvor mitgeteilte, Begleitperson wird ein Hin- und Rückflugticket bereitgestellt)
  • Überführung des Leichnams in die Türkei (falls der Leichnam in die Türkei überführt werden soll, wird ein, den internationalen Normen entsprechender, Sarg bereitgestellt. Der Verstorbene wird vom Flughafen abgeholt und zum Bestattungsort geführt)

Allgemein

Im Todesfall des Mitglieds werden Formalitäten, die im Zusammenhang mit der Beerdigung bzw. der Überführung entstehen, von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt, welches von der Abteilung für Beerdigungshilfe beauftragt wird.
Der Verein übernimmt für Verzögerungen, Stornierungen und Störungen, die durch die Behörden, Feiertage, Fluggesellschaften, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Formalitäten der ausländischen Behörden entstehen keine Haftung.