Häufig gestellte Fragen

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Generelles zur Mitgliedschaft

Sie können sich Online über unsere Web Seite anmelden.

Sie haben auch die Möglichkeit österreichweit bei allen ATIB Zweigvereinen ein Anmeldeformular zu bekommen.

Neben dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular benötigen wir bei österreichischen Staatsbürgern die Kopie des Reisepasses bzw. bei türkischen Staatsbürgern die Kopie des Reisepasses sowie eine Kopie vom gültigen Aufenthaltstitel.

Die Anmeldegebühr beträgt (je nach Altersstufe):

  • 18 – 30 Jahre: 0,- €
  • 31 – 50 Jahre: 50,- €
  • 51 – 60 Jahre: 150,- €
  • 61 – 70 Jahre: 300,- €
  • Über 71 Jahre: 1000,- €
90 Tage nach Einzahlung der  altersbedingten Mitgliedsgebühr wird die Mitgliedskarte versendet.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am Ende des Jahres festgesetzt.
Alle Änderungen sind schriftlich unter Angabe der Mitgliedsnummer an die Mailadresse:
cenaze@atib.at  zu melden.
Die Mitglieder werden immer, am Anfang des jeweiligen Jahres, schriftlich über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, sowie über die Zahlungsfrist verständigt.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen bezüglich des Familienstandes, Geburt eines Kindes, Adressenänderungen und sonstige relevante Änderungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen dem Verein schriftlich mitzuteilen. Die Risiken und Konsequenzen, die durch die fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Informationsmitteilung entstehen, werden vom Mitglied selbst getragen.
Bei einer Überführung übernimmt der Verein die Kosten der Formalitäten und Erledigung die notwendig sind. Bei einer Beerdigung in Österreich werden alle Kosten außer dem Grabnützungsentgelt übernommen.
Erst nach Beendigung der 90-tägigen Wartefrist kann das Mitglied von der Unterstützungen des Vereins in Anspruch nehmen.

Bei einem Todesfall

Um nach dem Tod die behördlichen Formalitäten durchführen zu können, muss ein Angehöriger des Verstorbenen, den Vertretern, der vom Verein beauftragten Bestattungsunternehmen, folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Reisepass des Verstorbenen
  2. Personalausweis des Verstorbenen
  3. Internationale Heiratsurkunde
  4. Geburtsurkunde
Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, muss, wenn möglich, der Hausarzt benachrichtigt werden und eine Todesbescheinigung – ein Leichenbegleitschein eingeholt werden. Ist der Hausarzt nicht zuständig, muss ein Notarzt oder ein Totenbeschauarzt benachrichtigt werden.
Im Todesfall des Mitglieds werden Formalitäten, die im Zusammenhang mit der Beerdigung bzw. der Überführung entstehen, von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt, welches von der Abteilung für Beerdigungshilfe beauftragt wird. Auf Wunsch der Angehörigen des Verstorbenen, wird der Leichnam am Sterbeort in ein Standard Überführungssarg eingelegt und nach islamischen Riten gewaschen. Anschließend wird der Verstorbene in ein Leichentuch gewickelt und das Totengebet verrichtet. Bei der Überführung des Leichnams wird ein Hin- und Rückflugticket in der Economy-Class bis zu 700,- € für eine Begleitperson zur Verfügung gestellt. Übersteigen die Kosten des Flugtickets die Obergrenze, so hat die Begleitperson den Differenzbetrag selbst zu bezahlen. Wenn nur ein Hinflug Ticket angefordert wird, wird der Preis des Rückflugtickets nicht vom Verein bezahlt. Es wird, wenn möglich, dafür gesorgt, dass die Begleitperson mit dem Verstorbenen im selben Flugzeug befördert wird.
Im Falle einer Beerdigung des Verstorbenen in Österreich, wird er in einem ortsüblichen Beerdigungssarg durch das Bestattungsunternehmen zum Beerdigungsort transportiert. Die, mit dem Bestattungsort verbundenen, Kosten tragen die Angehörigen des Verstorbenen. Das mit der Beerdigung verbundene Grabnutzungsentgelt ist von den Angehörigen des Verstorbenen selbst zu tragen.

Familie und Angehörige

Die passive Mitgliedschaft umfasst das Mitglied, dessen Ehepartner, dessen ledige Kinder, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Kinder mit einem Behinderungsgrad ab 60%, unabhängig von ihrem Alter.
Alle Ergänzungen zu einer Mitgliedschaft können per E-Mail an cenaze@atib.at eingereicht werden. 

Covid-19

Bearbeitungsdauer: Die Zeit, die nach Einreichung der vollständigen Anmeldeunterlagen und Bezahlung der (Erst-) Anmeldegebühr bzw. der offenen Mitgliedsbeiträge benötigt wird, um die Mitgliedschaft zu aktivieren, beträgt im Einzelfall mindestens 90 Tage.
Mitglieder die aufgrund von COVID-19 verstorben sind können unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch in die Türkei überführt werden.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind bei Covid-19 Verstorbenen, eine Leichenwaschung nicht möglich.